MEDIATION // LEISTUNGSFELDER

 

Mediation unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten


Wenn Konfliktparteien durch Anwältinnen/Anwälte vertreten sind, können diese an dem Einigungsverfahren beteiligt werden.
Das kann durch eine parallel beratende rechtliche Begleitung des Mediationsverfahrens oder auch durch unmittelbare Teilnahme an den Mediationsgesprächen geschehen.

Der Anwalt bietet dabei die Sichtweise eines (rechtlichen) Beraters an. Er erteilt die Information, wie ein Gericht den Fall entscheiden könnte, soweit das für ihn vorhersehbar ist. Das ist ein wichtiger Vergleichsmaßstab für die Parteien bei der Erarbeitung einer eigenverantwortlichen Lösung.

Ziel der Beratung ist die Unterstützung der Autonomie der Mandanten.

Mediation soll die Beteiligten ermächtigen, inhaltlich die Entscheidung selbst zu treffen. Dabei sollte sich der beratende Anwalt vor allem bei seinen Mandanten informieren, welches ihre Prioritäten und Ziele sind, wo ihre Kompromissbereitschaft liegt. Er soll ermöglichen, dass der Mandant hinter seiner Vereinbarung steht, dass die Vereinbarung für ihn von erheblichem Wert ist und seine Interessen und Bedürfnisse für die Zukunft berücksichtigt.

 

Welche Fälle sind für die Mediation geeignet?

  • Grundsätzlich ist jede zivil- oder wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzung für die Mediation geeignet, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens offen sein könnte und Sie den Eindruck haben, dass eine sinnvolle Lösung mit rein juristischen Mitteln nicht möglich sein wird. Dann sollte der Mandant auf die Möglichkeit eines neutral und fachkundig begleiteten Einigungsverfahrens hingewiesen werden.
  • Die Mediation bietet sich auch an, wenn der Konflikt völlig verfahren ist oder wenn Drittbeteiligte für eine sinnvolle Lösung zugezogen werden sollten.
  • Dabei können Sie auf die Möglichkeit der Kostenersparnis und einer zeitnahen Lösung, auf die der Mandant selbst Einfluss nehmen kann, hinweisen.
  • Bei Zweifeln über die Geeignetheit kann ein unverbindliches Vorabgespräch mit dem Mediator geführt werden.
  • Nach der Erfahrung sind besonders solche Konflikte geeignet, bei denen auch ein persönlicher Bezug zwischen den Beteiligten besteht, wie etwa in Erbangelegenheiten und Familiensachen, aber auch bei längeren Geschäftsbeziehungen sowie Auseinandersetzungen in Personengesellschaften.
  • Häufig wollen die Beteiligten auch ihre – nicht immer notwendig gemeinsame – Zukunft gestalten.
  • Oft geht es aber auch nur darum, eine in jeder Hinsicht verfahrene Situation gemeinsam mit Hilfe eines neutralen, konflikterfahrenen Vermittlers zu lösen.

Vorteile der Mediation:

  • Sie ermöglicht faire und gerechte, eigenständig ausgehandelte Ergebnisse.
  • Sie vermeidet langwierige, kostspielige Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.
  • Sie ist lösungsorientiert statt fehlerorientiert.
  • Sie ist zukunftsorientiert, statt formaljuristisch die Vergangenheit zu durchleuchten.
  • Für Anwältinnen und Anwälte hat sie den Vorteil, dass eine hohe Zufriedenheit des begleiteten Mandanten mit der wesentlich in eigener Verantwortung erzielten Lösung erreicht werden kann. 

 

› Weitere Vorteile der Mediation in der Praxis

Wie kommt es zur Vereinbarung einer Mediation

  • Beide Parteien einigen sich auf Durchführung eines Mediationsverfahren und die Person des Mediators
  • Eine Partei wendet sich an den Mediator und dieser stellt den Kontakt zu der anderen Konfliktpartei her
  • Der Mediator entscheidet auch in eigener Zuständigkeit, ob er den streitigen Konflikt für mediationsgeeignet hält
  • Über die Frage, ob ein Fall für eine Mediation geeignet ist, kann auch ein Vorabgespräch stattfinden

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