Mediation // Leistungsfelder
Mediation in Auseinandersetzungen mit zivilrechtlichem Hintergrund für Privatleute
Das Zivilrecht behandelt die privaten Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten oder Firmen untereinander. Es geht in der Regel um vermögensrechtliche Streitigkeiten. Die Ansprüche sind auf Geld oder geldwertes Vermögen (z.B. Grundbesitz) gerichtet.
Wenn die Konfliktparteien dazu in eigener Verantwortung ohne Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe eine einvernehmliche Lösung miteinander suchen wollen, ist die Mediation dazu ein geeignetes Mittel. Dabei stellt die Mediation keine Rechtsberatung dar. Wenn die Rolle des Rechts im Laufe der Gespräche von besonderer Bedeutung wird, kann dazu gesondert Rechtsrat eingeholt werden.
Im Mediationsgespräch werden alle anstehenden Probleme und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam intensiv bearbeitet. Bei Bedarf können nach Wahl der Beteiligten auch externe Experten, etwa Sachverständige oder Steuerberater zugezogen werden.
Die Mediation dient dabei auch der Vermeidung umfangreicher, unüberschaubarer gerichtlicher Verfahren und Sie behalten die Lösung selbst in den Händen.
Beispiele für Mediation in Zivilsachen:
- Erbschaftssachen: Konflikte in Erbengemeinschaften
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Fragen zur Bewertung und Verteilung von Nachlassvermögen - Familiensachen: Vermögensauseinandersetzung nach Trennung/Scheidung
Nutzung und Verwertung von Grundbesitz
Unterhaltsfragen - Eltern und Kinder: Konflikte nach vorzeitiger Übertragung von Grundbesitz
Unterhaltsfragen - Landwirtschaftssachen: Konflikte Eltern/Kinder nach Hofübertragung zu Lebzeiten
Auseinandersetzungen mit Lieferanten landwirtschaftlicher
Produkte oder Betriebseinrichtungen - Baurecht: Baumängel bei Bauvorhaben
Auseinandersetzungen mit Handwerkern, Bauunternehmern, Architekten
Abrechnungsstreitigkeiten - Mietrecht: Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
- Nachbarrecht: Konflikte in nachbarschaftlichen Verhältnissen
- Gesellschaftsrecht: Konflikte in Personen- und Kapitalgesellschaften,
z.B. ärztliche Gemeinschaftspraxen, Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietäten - Vertragsrecht: Auseinandersetzungen über Auslegung und Rechtsfolgen von Verträgen
Vorteile der Mediation:
- eine schnelle und kostengünstige Lösung
- eine umfassende unbürokratische Bearbeitung
- es können etwa Sachverständige nach eigener Wahl zugezogen werden
- absolute Vertraulichkeit wird vereinbart
- weitere Eskalationen werden vermieden
- die Verhandlung und deren Ergebnis bleibt in den Händen der Parteien
- Möglicherweise unvorhersehbare oder nach rein formalen Kriterien getroffene gerichtliche Entscheidungen können vermieden werden
- eine für alle Seiten befriedigende, tragfähige Lösung wird gesucht