Mediation // Leistungsfelder 

 

Mediation in Auseinandersetzungen mit zivilrechtlichem Hintergrund für Privatleute

 

Das Zivilrecht behandelt die privaten Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten oder Firmen untereinander. Es geht in der Regel um vermögensrechtliche Streitigkeiten. Die Ansprüche sind auf Geld oder geldwertes Vermögen (z.B. Grundbesitz) gerichtet.

Wenn die Konfliktparteien dazu in eigener Verantwortung ohne Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe eine einvernehmliche Lösung miteinander suchen wollen, ist die Mediation dazu ein geeignetes Mittel. Dabei stellt die Mediation keine Rechtsberatung dar. Wenn die Rolle des Rechts im Laufe der Gespräche von besonderer Bedeutung wird, kann dazu gesondert Rechtsrat eingeholt werden.

 Im Mediationsgespräch werden alle anstehenden Probleme und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam intensiv bearbeitet. Bei Bedarf können nach Wahl der Beteiligten auch externe Experten, etwa Sachverständige oder Steuerberater zugezogen werden.

Die Mediation dient dabei auch der Vermeidung umfangreicher, unüberschaubarer gerichtlicher Verfahren und Sie behalten die Lösung selbst in den Händen.

 

Beispiele für Mediation in Zivilsachen:

  • Erbschaftssachen:  Konflikte in Erbengemeinschaften
    Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
    Fragen zur Bewertung und Verteilung von Nachlassvermögen
  • Familiensachen: Vermögensauseinandersetzung nach Trennung/Scheidung
    Nutzung und Verwertung von Grundbesitz
    Unterhaltsfragen
  • Eltern und Kinder: Konflikte nach vorzeitiger Übertragung von Grundbesitz
    Unterhaltsfragen
  • Landwirtschaftssachen: Konflikte Eltern/Kinder nach Hofübertragung zu Lebzeiten
    Auseinandersetzungen mit Lieferanten landwirtschaftlicher
    Produkte oder Betriebseinrichtungen
  • Baurecht:  Baumängel bei Bauvorhaben
    Auseinandersetzungen mit Handwerkern, Bauunternehmern, Architekten
    Abrechnungsstreitigkeiten
  • Mietrecht: Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
  • Nachbarrecht: Konflikte in nachbarschaftlichen Verhältnissen
  • Gesellschaftsrecht: Konflikte in Personen- und Kapitalgesellschaften,
    z.B. ärztliche Gemeinschaftspraxen, Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietäten    
  • Vertragsrecht: Auseinandersetzungen über Auslegung und Rechtsfolgen von Verträgen

Vorteile der Mediation:

  • eine schnelle und kostengünstige Lösung
  • eine umfassende unbürokratische Bearbeitung
  • es können etwa Sachverständige nach eigener Wahl zugezogen werden
  • absolute Vertraulichkeit wird vereinbart
  • weitere Eskalationen werden vermieden
  • die Verhandlung und deren Ergebnis bleibt in den Händen der Parteien
  • Möglicherweise unvorhersehbare oder nach rein formalen Kriterien getroffene gerichtliche Entscheidungen können vermieden werden
  • eine für alle Seiten befriedigende, tragfähige Lösung wird gesucht

 

› Weitere Vorteile der Mediation in der Praxis

Wie kommt es zur Vereinbarung einer Mediation

  • Beide Parteien einigen sich auf Durchführung eines Mediationsverfahren und die Person des Mediators
  • Eine Partei wendet sich an den Mediator und dieser stellt den Kontakt zu der anderen Konfliktpartei her
  • Der Mediator entscheidet auch in eigener Zuständigkeit, ob er den streitigen Konflikt für mediationsgeeignet hält
  • Über die Frage, ob ein Fall für eine Mediation geeignet ist, kann auch ein Vorabgespräch stattfinden

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