Mediation – was bedeutet das? 

 

Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation Vermittlung.

 

Die Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung mit dem Ziel, eine für alle Seiten vorteilhafte und zukunftsorientierte Regelung zu finden. Dabei unterstützt der Mediator die Parteien, indem er als neutraler Dritter durch das Verfahren führt und ihnen ermöglicht, eine passende Lösung zu vereinbaren.

Der Mediator entscheidet nicht, die Parteien entwickeln eigenverantwortlich eine interessengerechte Lösung. Dabei wird der Konflikt umfassend in alle Richtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Parteien bearbeitet.

Die Mediation wird mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung abgeschlossen.

 

Welche Vorteile bietet Mediation in Auseinandersetzungen mit zivilrechtlichem Hintergrund

Aus meiner richterlichen Erfahrung ist mir bekannt, dass Parteien häufig zu früh den Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung wählen. Sie haben zumeist versäumt, einen gemeinsamen sachlichen Austausch über die unterschiedlichen Positionen zu versuchen.

Dabei schätzen Parteien ihre Erfolgsaussichten in einem Prozess nicht selten als zu günstig ein. Das kann auf zu optimistischer Beratung oder einseitigen Privatgutachten beruhen. In den meisten Fällen haben sie sich nicht genügend mit der Sichtweise und den Argumenten des Konfliktgegners auseinander gesetzt.

Die Mediation dient auch dazu, die Beteiligten vor Schaden infolge überschätzter Erfolgschancen zu bewahren und zeitnah vernünftige, einvernehmliche Lösungen zu finden. Auch Gerichtsverfahren führen häufig nicht zu einem hundertprozentigen Erfolg der einen oder anderen Partei.

Wenn die Rolle des Rechts für die Parteien wichtig ist, können sie jederzeit anwaltlichen Rat einholen oder Rechtsanwälte an dem Verfahren beteiligen.

Unter der Leitung des Mediators ist eine intensive, sachliche Arbeit möglich, in der in einem flexiblen Verfahren alle Aspekte erörtert werden und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird. Wenn es für die Parteien von Bedeutung ist, können dabei auch kompetente Sachverständige zugezogen werden.

Die Mediation hat gegenüber einem gerichtlichen Verfahren den Vorteil, dass die Suche nach Möglichkeiten für eine Lösung nicht durch rechtliche Aspekte eingeschränkt wird. Die Parteien können vielmehr mit Vernunft nach praktikablen, fairen und zukunftsweisenden eigenen Lösungen suchen, ohne das Recht dabei außer Betracht zu lassen.

So behalten beide Parteien die Lösung des Konflikts in ihren eigenen Händen.

Darüber hinaus ist das Verfahren in der Regel kostensparend.

Nach meiner Erfahrung führt die Mediation in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zeitnah zu tragfähigen, einvernehmlichen Lösungen.

 

Wie kommt es zur Vereinbarung einer Mediation

  • Beide Parteien einigen sich auf Durchführung eines Mediationsverfahren und die Person des Mediators.
  • Eine Partei wendet sich an den Mediator und dieser stellt den Kontakt zu der anderen Konfliktpartei her.
  • Der Mediator entscheidet auch in eigener Zuständigkeit, ob er den streitigen Konflikt für mediationsgeeignet hält.
  • Über die Frage, ob ein Fall für eine Mediation geeignet ist, kann auch ein Vorabgespräch stattfinden.

 

Der Prozess der Mediation: Verlauf in Phasen

PHASE 1

Vorbereitung und Einführung in die Mediation. Wird eine Mediation angefragt, bereitet der Mediator für die Konfliktparteien das Gespräch vor. Im Gespräch werden dann die Rahmenbedingungen für eine Mediation abgeklärt sowie ein Mediationsvertrag zwischen den beteiligten Konfliktparteien und dem Mediator abgeschlossen.

PHASE 2

Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und gewichtet, entscheidungserhebliche Daten und Dokumente zusammengestellt.

PHASE 3

Die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen, Beweggründe, Bedeutungen werden herausgearbeitet. Dabei geht es sowohl um das Verstehen der eigenen Seite als auch um das Verstehen der anderen Seite.

PHASE 4

In kreativer Form werden Ideen, Möglichkeiten, Optionen zur möglichen Lösung gesammelt. Diese werden anschließend bewertet und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und praktischen Umsetzung zu überprüft.

PHASE 5

Von den Parteien werden in Form optionalen Angebotsverhandelns vorläufige Lösungen ausgehandelt.

PHASE 6

Die gefundenen Lösungen werden überprüft und rechtlich verbindlich abgeschlossen.

 

 

Dauer

  • Die Dauer richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Parteien sowie der Komplexität des Konfliktes.
  • Das Mediationsverfahren kann in einer Sitzung (2 – 8 Std.) abgeschlossen werden oder auch in mehreren Terminen, soweit dies notwendig ist.

 

Kosten

Das Honorar wird individuell vereinbart, in der Regel nach dem geleisteten Zeitaufwand. Das kann auch in einem Vorgespräch geschehen.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung liegen die Kosten für Anwälte und Gericht in der Regel erheblich höher. Das gilt insbesondere bei größeren Streitwerten.

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