MEDIATION // LEISTUNGSFELDER

 

Mediation für Firmen und Gesellschaften


Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern lässt sich der Ausgang eines Zivilprozesses häufig nicht vorhersagen. Bei Gericht wird nach prozessualen Regeln entschieden. Die Verfahren sind oft langwierig.

Im Mediationsverfahren halten Sie die Verhandlung und deren Ergebnis weiterhin in eigenen Händen. Sie können zeitnah praktische und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse erzielen. Sie können den Mediator nach Kompetenz, Erfahrung und allgemeinem Ansehen selbst aussuchen.
Im Wirtschaftsleben greifen Unternehmen immer häufiger auf die Lösung von Streitigkeiten mit Hilfe eines neutralen, kompetenten, selbst gewählten Mediators/Vermittlers zurück, weil das Verfahren effizient und kostengünstig ist.

Wenn auch die rechtliche Beurteilung für die Parteien wichtig ist, haben beide die Möglichkeit, Rechtsanwälte an der Mediation zu beteiligen oder beratend hinzu zu ziehen.


Beispiele für Wirtschaftsmediationen

  • Jeder zivil- und wirtschaftsrechtliche Konflikt, wenn beide Unternehmen an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind
  • Firmeninterne Konflikte in der Geschäftsführung oder mit Mitarbeitern
  • Konflikte in Familiengesellschaften
  • Konflikte in ärztlichen Gemeinschaftspraxen / Auseinandersetzung einer Gemeinschaftspraxis
  • Interne Konflikte in Rechtsanwalts- oder Steuerberater-Kanzleien / Auseinandersetzung von Sozietäten

Vorteile der Mediation:

  • eine schnelle und kostengünstige Lösung
  • eine umfassende unbürokratische Bearbeitung
  • es können etwa Sachverständige nach eigener Wahl zugezogen werden
  • absolute Vertraulichkeit wird vereinbart
  • weitere Eskalationen werden vermieden
  • die Verhandlung und deren Ergebnis bleibt in den Händen der Parteien
  • Möglicherweise unvorhersehbare oder nach rein formalen Kriterien getroffene gerichtliche Entscheidungen können vermieden werden
  • eine für alle Seiten befriedigende, tragfähige Lösung wird gesucht

 

› Weitere Vorteile der Mediation in der Praxis

Wie kommt es zur Vereinbarung einer Mediation

  • Beide Parteien einigen sich auf Durchführung eines Mediationsverfahren und die Person des Mediators
  • Eine Partei wendet sich an den Mediator und dieser stellt den Kontakt zu der anderen Konfliktpartei her
  • Der Mediator entscheidet auch in eigener Zuständigkeit, ob er den streitigen Konflikt für mediationsgeeignet hält
  • Über die Frage, ob ein Fall für eine Mediation geeignet ist, kann auch ein Vorabgespräch stattfinden

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